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Aufbau des Kurzzeichens:
Die IP - Schutzarten werden durch festgelegte Kurzzeichen angegeben, die sich aus den stets gleich bleibenden
Kennbuchstaben I und P und zwei Kennziffern für den vorhandenen Schutzgrad zusammensetzen.
Kennbuchstaben IP |
Schutz gegen Berührung und Eindringen von Fremdkörpern und Wasser. |
erste Kennziffer 0 - 5 |
Schutzgrade gegen Berührung und Einndrigen von Fremdkörpern. |
zweite Kennziffer 0 - 8 |
Schutzgrade gegen Eindringen von Wasser. |
Bedeutung der einzelnen Kennziffern:
Schutzgrade für Berührungs- u. Fremdkörperschutz
erste
Kennziffer |
Schutzumfang |
Benennung |
Erklärung |
0 |
kein Schutz |
Kein besonderer Schutz gg. zufälliges Berühren unter Spannung stehender oder sich bewegender
Teile. Kein Schutz gg. Eindringen fester Fremdkörper. |
1 |
Schutz gg. große
Fremdkörper |
Schutz gg. zufälliges großflächiges Berühren unter Spannung stehender oder innerer, sich
bewegender Teile z.B. mit der Hand. Kein Schutz gg. absichtlichen Zugang zu diesen Teilen. Schutz gg.
Eindringen fester Fremdkörper größer als 50 mm. |
2 |
Schutz gg.
mittelgroße
Fremdkörper |
Schutz gg. Berührung mit den Fingern unter Spannung stehender, oder innerer, sich bewegender Teile.
Schutz gg. Eindringen fester Fremdkörper größer als 12 mm. |
4 |
Schutz gg.
kornförmige
Fremdkörper |
Schutz gg. Berührung unter Spannung stehender oder innerer, sich bewegender Teile mit Werkzeugen,
Drähten o.ä. dicker als 1 mm. Schutz gg. Eindringen fester Fremdkörper größer als 1 mm. Gilt nicht für
Kühlluft- Öffnungen und Kondenswasser- Abflußöffnungen bei Maschinen, die Schutzgrad 2 haben
dürfen. |
5 |
Schutz gg. Staub-
ablagerung |
Vollständiger Schutz gg. Berührung unter Spannung stehender oder innerer, sich bewegender Teile.
Schutz gg. Staubablagerungen. Das Eindringen von Staub ist nicht vollkommen verhindert, jedoch so
eingeschränkt, daß die Arbeitsweise der Maschine nicht beeinträchtigt wird. |
Schutzgrade für Wasserschutz
zweite
Kennziffer |
Schutzumfang |
Benennung |
Erklärung |
0 |
kein Schutz |
kein besonderer Schutz |
1 |
Schutz gg.
sekrecht
fallendes
Tropfwasser |
Wassertropfen, die senkrecht auf die Maschine fallen, dürfen keine negativen Auswirkungen auf den
Betrib der Maschine haben. |
2 |
Schutz gg.
schräg fallendes
Tropfwasser |
Wassertropfen, die in einem beliebigen Winkel bis 15° zur Senkrechten fallen, dürfen keine negativen
Auswirkungen auf den Betrib der Maschine haben. |
3 |
Schutz gg.
Sprühwasser |
Wasser, das in einem beliebigen Winkel bis 60° zur Senkrechten fällt, darf keine negativen
Auswirkungen auf den Betrib der Maschine haben. |
4 |
Schutz gg.
Spritzwasser |
Wasser, das aus allen Richtungen gegen die Maschine spritzt, darf keine negativen Auswirkungen auf
den Betrib der Maschine haben. |
5 |
Schutz gg.
Strahlwasser |
Ein Wasserstrahl aus einer Düse, der aus allen Richtungen gegen die Maschine gerichtet wird, darf
keine negativen Auswirkungen auf den Betrib der Maschine haben. |
6 |
Schutz gg.
Überflutung |
Wasser darf bei vorübergehender Überflutung nicht in schädlichen Mengen in die Maschine eindringen. |
7 |
Schutz bei
Eintauchen |
Wasser darf nicht in schädlichen Mengen eindringen, wenn die Maschine unter den festgelegten Druck-
und Zeitbedingungen in Wasser eingetaucht wird. |
8 |
Schutz bei
Untertauchen |
Wasser darf nicht in schädlichen Mengen eindringen, wenn die Maschine unter den festgelegten Druck
und für unbestimmte Zeit in Wasser eingetaucht wird. |
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